Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss hilft, die Startphase finanziell abzusichern und gibt Gründerinnen und Gründern Zeit, ihr Geschäft aufzubauen.

Veröffentlicht am: 
2.11.2025
Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss: Unterstützung für den Schritt in die Selbstständigkeit


Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose beim Start in die Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist es, die Anfangsphase einer Existenzgründung abzusichern und den Aufbau eines tragfähigen Unternehmens zu erleichtern.


Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Der Zuschuss richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen möchten. Voraussetzungen sind unter anderem:
• Mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
• Eine tragfähige Geschäftsidee, bestätigt durch eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, STATERA Consulting)
• Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung für die Selbstständigkeit
• ein guter Businessplan (Konzept und Finanzplanung), der die fachliche Eignung und die Tragfähigkeit darstellt


Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Zuschuss wird in zwei Phasen gezahlt:
Förderphase 1 (6 Monate): Weiterzahlung des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung.
Förderphase 2 (weitere 9 Monate, optional): Weitere 300 € monatlich, wenn die Selbstständigkeit ernsthaft und nachhaltig betrieben wird.


Warum lohnt sich der Antrag?
Der Gründungszuschuss hilft, die Startphase finanziell abzusichern und gibt Gründerinnen und Gründern Zeit, ihr Geschäft aufzubauen. Besonders in Branchen mit Anlaufkosten oder verzögerten Einnahmen kann diese Förderung entscheidend sein.

Behind the scene:

Sie bekommen den Gründungszuschuss nur, wenn Sie auch Leistungen aus ALG1 beziehen. Während einer möglichen Sperrfrist bekommen Sie keinen Gründungszuschuss. Warten Sie daher die Sperrfrist unbedingt ab.

Um einen guten Businessplan zu schreiben, können Sie einen sogenannten AVGS-Gutschein beantragen. Sie erhalten zwischen 10 - 120 Unterrichtseinheiten, um mit einem Coach das Geschäftsmodell zu modellieren und den Businessplan zu schreiben. Wir können Ihnen dabei helfen.

Wenn Sie den Gründungszuschuss einmal genehmigt bekommen haben, können Sie in den Monaten nach der Gründung soviel Geld verdienen, wie sie wollen. Es wird nichts verrechnet.

Die Finanzplanung muss so aufgebaut sein, dass Sie in den ersten 6 Monaten bedürftig sind und danach von dem Gewinn leben können.

Der Antrag auf Gründungszuschuss muss gleichzeitig mit der Anmeldung eines Haupterwerbs gestellt werden.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans brauchen und um Fehler in der Antragsphase zu vermeiden.