Beratungsförderung für potenzielle GründerInnen in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie überlegen zu gründen, dann sollten Sie auf professionelle und geförderte Hilfe nicht verzichten.

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Beratungsförderung für potenzielle GründerInnen in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie planen, ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu gründen, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder vom Nebenerwerb in den Haupterwerb zu wechseln, dann könnte dieses Programm genau das Richtige sein. Das BPW fördert externe Beratungsleistungen, mit denen Gründungs- und Übernahmevorhaben erfolgreich vorbereitet werden können. Ziel ist es, die Qualität von Gründungen und Übernahmen zu verbessern sowie nachhaltige Existenzgründungen in NRW zu stärken.

Neugründung oder Beteiligung

Wenn Sie ein Unternehmen neu gründen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen möchten, können Sie für Ihre Beratungsleistungen eine Förderung von bis zu 6 Beratungstagen innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung erhalten.
Der pauschale Beratungssatz liegt bei 1.020 Euro pro Tag, wovon 50 %, also 510 Euro, gefördert werden. Wenn der Berater einen geringeren Tagessatz hat, bekommen Sie ebenfalls 510 EUR. Wir bieten für GründerInnen einen reduzierten Tagessatz an.

Bei Übergang vom Neben- zum Haupterwerb werden bis zu 4 Tagewerke gefördert.

Gründerinnen und Gründer, die Bürgergeld beziehen und mit einem Kleinstunternehmen starten möchten, profitieren sogar von einer Förderquote von 80 % (entspricht 816 Euro pro Tag). Ein Beratungstag umfasst mindestens acht Stunden. Nutzen Sie den vollen Umfang von sechs Tagen, ergibt sich eine Gesamtförderung von 3.060 Euro bzw. 4.896 Euro bei Bürgergeldbezug.

Übernahme

Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, steht Ihnen, aufgrund des höheren Beratungsbedarfs, eine Förderung von bis zu 8 Beratungstagen zur Verfügung. Die Förderquote beträgt ebenfalls 50 %. Bei voller Ausschöpfung entspricht das einer Förderung von insgesamt 4.080 Euro.


Wer kann von der Förderung profitieren?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die in NRW
• ein neues gewerbliches Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als Vollerwerb aufnehmen möchten,
• ein gewerbliches Einzelunternehmen übernehmen oder über 50 % der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile erwerben wollen,
• sich als tätige Gesellschafterin bzw. Gesellschafter mit mehr als 25 % beteiligen, oder
• vom Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln möchten.


Was sollten Sie tun?

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns.
Sprechen Sie mit einer zugelassenen Anlaufstelle (z. B. IHK, HWK, Wirtschaftsförderung) und führen Sie ein Erst-Kontaktgespräch).)
Wählen Sie einen qualifizierten Berater bzw. eine Beraterin aus, der/die die Voraussetzungen erfüllt.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung im Online-Portal (z. B. EFRE.NRW.Online) und warten Sie auf die Bewilligung.
Nach Bewilligung: Beratung durchführen, Monitoring-Bogen und Nachweise einreichen, Förderung erhalten.

Wenn Sie Interesse haben oder Unterstützung beim Antrag benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Melden Sie sich einfach bei uns – wir beraten Sie, wie Sie das Programm optimal nutzen können.