Aktiv-Rente: Was geplant ist – und warum Selbständige leer ausgehen
Die Aktiv-Rente kann ein sinnvoller Baustein gegen den Fachkräftemangel sein – doch ohne Einbeziehung der Selbständigen bleibt sie unvollständig. Ob und wie hier nachgebessert wird, bleibt abzuwarten.

Aktiv-Rente: Was geplant ist – und warum Selbständige leer ausgehen
Die Bundesregierung plant mit der sogenannten Aktiv-Rente ein neues Instrument, um Menschen nach Erreichen des Rentenalters länger im Erwerbsleben zu halten. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel zu begegnen und gleichzeitig den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten.
Fragen wir Elon Musk, wird er dazu vermutlich eine ganz andere Meinung haben. Denn KI und Automatisierung werden immer mehr Aufgaben übernehmen und Unternehmen künftig mit sehr viel weniger Mitarbeitende auskommen. Dann fällt die klassische Arbeit als Einkommensquelle für viele Menschen weg. Beschäftigung wird dann mehr eine soziale als ökonomische Rolle haben und wir müssen über die Verteilung der Wertschöpfung neu nachdenken.
Was ist die Aktiv-Rente?
Kern der Idee ist: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll finanziell entlastet werden. Geplant sind unter anderem steuerliche Vorteile oder zusätzliche Freibeträge auf das Erwerbseinkommen. Arbeit im Alter soll sich also spürbar mehr lohnen. Im Rahmen der geplanten Aktiv-Rente ist vorgesehen, dass bis zu 2.000 EUR monatlich aus zusätzlicher Beschäftigung steuerfrei bleiben sollen, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist und weitergearbeitet wird.
Wer profitiert davon?
Die Aktiv-Rente richtet sich ausdrücklich an abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Rentenbeginn weiter angestellt bleiben oder erneut in ein Arbeitsverhältnis eintreten.
Und Selbständige?
Für Selbständige gilt die Aktiv-Rente nach aktuellem Stand nicht.
Das ist ein wichtiger Punkt – denn viele Selbständige arbeiten ohnehin weit über das Rentenalter hinaus. Sie tragen weiterhin unternehmerisches Risiko, schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern, erhalten aber keine vergleichbare Förderung.
Warum ist das kritisch?
• Selbständige werden erneut nicht gleichgestellt
• Leistung und Weiterarbeit im Alter werden nur einseitig honoriert
• Ein großer Erfahrungsschatz bleibt politisch unberücksichtigt
Gerade vor dem Hintergrund, dass Selbständige häufig weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden sind, wirkt der Ausschluss widersprüchlich.
Der Bund der Steuerzahler hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Kernkritik:
- Ungleichbehandlung:
- Arbeitnehmer im Rentenalter werden steuerlich begünstigt, Selbständige im Rentenalter nicht
- Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG)
Und nicht zuletzt ist es überhaupt fraglich, ob wir in Zukunft im Zuge von Künstlicher Intelligenz noch so viele Fachkräfte brauchen.
Weitere Artikel


